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Miteinander in Hessen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.miteinander-in-hessen.de veröffentlichte Website der Landesstiftung „Miteinander in Hessen“.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 15.11.2023 bis 15.12.2023 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere: Überschriften

Beschreibung: Es fehlen Überschriften oder Überschriftenauszeichnungen zur Inhaltsgliederung oder diese sind fehlerhaft.
Maßnahmen: Die Überschriften werden überarbeitet.
Zeitplan: Behebung bis Ende 2024

Barriere: Links

Beschreibung: Links sind teilweise nicht aussagekräftig oder unzureichend benannt.
Maßnahmen: Die Links werden überarbeitet.
Zeitplan: Behebung bis Ende 2024

Barriere: Bilder

Beschreibung: Fehlende Alternativtexte zu Bildern
Maßnahmen: Die alt-Texte werden hinzugefügt oder überarbeitet.
Zeitplan: Behebung bis Ende 2024

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.

Barriere: nicht barrierefrei gestaltete Dokumente

Beschreibung: Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. 
Barrierefreie Alternative: Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular, wenn Sie Informationen aus den PDFs benötigen

Geplante Maßnahmen

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind bis Ende 2024 geplant:

  • Überarbeitung aller aktuellen Inhalte der Website
  • weitere Verbesserung der Barrierefreiheit

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.12.2023 erstellt und zuletzt am 15.12.2023 überprüft
und aktualisiert (Methode: Selbstbewertung)

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an oder nutzen Sie das Formular Barrieren melden:

Martin Gehl
Landesstiftung “Miteinander in Hessen”
Tel.: +49 611 945 844 14

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln,
damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

Durchsetzung beantragen