Anforderungen
Die Landesstiftung Miteinander-in-Hessen fördert innerhalb ihrer verfassungsgemäßen Zwecke Initiativen und Vorhaben, die dem Aufbau und der Fortentwicklung privater und freiwilliger Lösungen von Zukunftsaufgaben dienen und staatliches Handeln durch bürgerschaftliches Engagement sinnvoll
ergänzen.
Hierunter fallen solche Projekte, die eine Stärkung des Verantwortungsbewusstseins des Einzelnen für das Gemeinwohl und die Verbesserung des Zusammenhalts in der Gesellschaft zum Zweck haben. Die Vorhaben müssen folgende Kriterien erfüllen:
- einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten,
- gesellschaftliche Zukunftsfragen zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger Hessens voranbringen oder Bewährtes bewahren helfen,
- einen modellhaften Charakter haben,
- übertragbar und nachhaltig sein,
- die Kooperation gesellschaftlicher Akteure fördern,
- das Außenbild des Landes in Deutschland und der EU stärken und
- einen Beitrag zur Förderung der hessischen Identität aufweisen.
Das Vorhaben muss steuerbegünstigten Aktivitäten im Sinne der § 52 bis 54 der Abgabenordnung dienen.
Eine Förderung kann nur für Vorhaben gewährt werden, deren Erfolg direkt im Land Hessen realisiert werden kann. Der Antragsteller sollte seinen Sitz in Hessen haben.
Ausschlussgründe
Folgende Vorhaben sind grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen:
- Übernahme zeitlich unbegrenzter Verpflichtungen,
- vor einer Finanzierungszusage begonnene Projekte / laufende Projekte,
- Zustiftungen in das Vermögen anderer Stiftungen , soweit es sich nicht um neu zu gründende Bürgerstiftungen handelt,
- Förderung von Vorhaben, bei denen der Antragsteller nicht der Projektträger ist und
- institutionelle Förderungen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der unter „Förderrichtlinien“ und unter „Presse und Downloads“ zum Download bereitstehenden Richtlinie für die Vergabe von Stiftungsmitteln (Förderanträge Dritter) der Landesstiftung Miteinander-in-Hessen.
Förderrichtlinien
Die Landesstiftung Miteinander-in-Hessen ist operativ und fördernd tätig. Sie fördert innerhalb ihrer satzungsgemäßen Zwecke Projekte Dritter, die einen hohen Nutzen für die Allgemeinheit versprechen.
Die Förderung von Vorhaben Dritter dient steuerbegünstigten Aktivitäten i.S.v. §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung.
Checkliste
Bevor Sie Anträge an die Landesstiftung richten, sollten Sie eine Voranfrage an die Landestiftung stellen. Damit wir Ihr Anliegen schnell und zielgerichtet bearbeiten können, ist folgendes zu beachten.
- Ihre Anfrage fasst Projektidee und Finanzierung kurz zusammen. Sie sollte zwei Seiten nicht überschreiten.
- Nach Prüfung der Anfrage durch die Stiftung erhalten Sie entweder eine Aufforderung zur Antragstellung oder ein Ablehnungsschreiben.
- Eine Anfrage (Projektskizze) muss zu den nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten Auskunft geben:
- Wer ist der Anfragende (Person / Institution)?
- Was ist der Gegenstand der Anfrage? (Bezeichnung und Beschreibung des Projekts)
- Welche Ziele werden mit dem Projekt verfolgt?
- Wie sollen diese Ziele erreichen werden?
- Begründung des Vorhabens in Bezug auf die Förderungsschwerpunkte und -programme der Landesstiftung.
- Was ist innovativ an dem Projekt?
- Gibt es bereits feststehende Partner und / oder weitere Förderer?
- Von welchen Gesamtkosten geht die Vorkalkulation aus? Welche anteilige Förderung durch die Landesstiftung stellen Sie sich vor?
- Ist das geplante Projekt gemeinnützig, mildtätig, kirchlich?
- In welchem Zeitraum ist das Vorhaben geplant?