zum Hauptinhalt springen

Bürgerbus Betriebskonzept

Anforderungen an das Betriebskonzept

Das Land Hessen fördert im Rahmen der Offensive „Land hat Zukunft – Heimat Hessen“ (landhatzukunft.hessen.de) in den Jahren 2018 und 2019 Bürgerbusprojekte als ergänzendes Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Hier werden die Eigenschaften und Bedingungen formuliert, die ein Betriebskonzept enthalten muss, um in das Förderprogramm aufgenommen zu werden.

Das Betriebskonzept besteht aus vier Bereichen: Organisation, Finanzen und Bericht/Reporting und Verkehrliches Konzept (Einpassung in die bestehende Struktur des ÖPNV).

Organisation

Für den Betrieb eines Bürgerbusses sind eine zuverlässige Organisationsstruktur und eine ausreichende Anzahl an Freiwilligen als Fahrpersonal und im Telefondienst wichtige Voraussetzungen. Als Faustregel gilt hier: mindestens ein Fahrer pro Betriebstag. Die Mindestanforderung für eine Förderung liegt bei zwei Betriebstagen pro Woche. Alle Fahrer müssen zudem den „kleinen Personenbeförderungsschein“ vorweisen können. Dabei handelt es sich um eine ärztliche Untersuchung zur Fahrtauglichkeit.

Der Betrieb des Bürgerbusses sollte idealerweise in eine Vereinsstruktur eingebettet sein. Nicht immer ist es notwendig, einen neuen Verein zu gründen, vielfach besteht auch die Möglichkeit an bestehende Vereinsstrukturen anzuknüpfen bzw. diese zu erweitern. Die Gemeindeverwaltung einzubinden ist in jedem Fall hilfreich, sie sollte das Projekt zumindest ideell unterstützen.

Finanzen und Bericht/Reporting

Der Bürgerbus soll langfristig Bestand haben. Dazu ist es erforderlich zusätzlich zur Anschubfinanzierung (Fahrzeug = Anschubfinanzierung) Einnahmen über Spenden, Mitgliedsbeiträge und Werbung zu generieren. Das dem Förderprogramm zugrundeliegende Modell lässt Fahrgeldeinnahmen grundsätzlich nicht zu. Allerdings besteht die Möglichkeit, den Kleinbus in ein Carsharing-System zu integrieren. Eine nachhaltige Finanzierung kann durch einen weiteren Nutzungszweck gesichert werden. Jeder weitere Nutzungszweck darf den Betrieb als Bürgerbus allerdings nicht beeinträchtigen. Ein Geschäftsmodell zur nachhaltigen Finanzierung kann mit Unterstützung durch die Landesstiftung erarbeitet werden.

Verkehrliches Konzept

Bürgerbusse in Hessen sollen den ÖPNV ergänzen und grundsätzlich nicht parallel zum ÖPNV verkehren. Bei einem Bürgerbus, der mit einer Konzession (nach PBefG) verkehren soll, muss ein eigener Tarif erhoben werden, bei anderen Modellen nicht. Bei konzessionierten Bürgerbusverkehren sind erheblich mehr rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen zu erfüllen. Das Fachzentrum oder die jeweilige Lokale Nahverkehrsorganisation (LNO) können hierbei beratend zur Seite stehen.

Die nachfolgende Tabelle stellt die wesentlichen Komponenten des verkehrlichen Betriebskonzeptes dar, die im Rahmen der einzureichenden Unterlagen zu berücksichtigen sind und die mit den Kriterien abgeglichen werden.

 Komponenten des Bürgerbusverkehrskonzeptes
1Bedienungsgebiet Darstellung des Bedienungsgebiet innerhalb der Kommune Soll der Bus einem Linienweg folgen oder frei innerhalb einer Fläche verkehren? Sollen Haltestellen eingerichtet oder soll auf Haltestellen verzichtet werden? Kommunenübergreifende Bedienung ist möglich, detaillierte Beschreibung nötig.  
2Erreichbarkeit von Einrichtungen und Wohngebieten Welche Einrichtungen und Ziele sollen angefahren werden? Können wichtige Einrichtungen mit dem Bürgerbus direkter als mit dem ÖPNV angefahren werden? Können Ortsteile und Wohngebiete besser bedient werden? Wird der Bahnhof oder wichtige Bushaltestellen angefahren? Hinweis: der Bürgerbus soll auch ÖPNV-Halte anfahren, darf aber kein Parallelverkehr sein
3Betriebszeiten An welchen Tagen soll der Bürgerbus verkehren? Zu welchen Uhrzeiten soll der Bürgerbus verkehren? Soll es einen festen Fahrplan geben oder wird nach Bedarf gefahren? Muss der Fahrgast sich vorher (immer) telefonisch anmelden? Hinweis: der Bürgerbus muss an mindestens zwei Werktagen pro Woche verkehren
4Zielgruppe Welche potentiellen Nutzer will der Bürgerbus erreichen? Gab es eine Abfrage zum Bedarf in der Kommune? Kann die Nachfrage abgeschätzt werden? Hinweis: der Bürgerbus muss grundsätzlich für alle Bevölkerungsgruppen nutzbar sein und darf niemanden ohne wichtigen Grund von der Beförderung ausschließen. Eine begründete Fokussierung auf bestimmte Zielgruppen ist allerdings zulässig.
5Planerische Abstimmung mit Lokaler Nahverkehrsorganisation (LNO) Nach Möglichkeit stimmen Sie ihre Planungen mit Ihrer LNO ab (Kontakt wird hergestellt, wenn nötig). Alternativ kann das Fachzentrum bei Bedarf Unterstützung leisten. Wenn der Bürgerbus nach einem festen Fahrplan verkehrt, müssen die Daten entsprechend aufbereitet und können in der Fahrplanauskunft übernommen werden.  
6Berichtspflicht Die Landesstiftung und Fachzentrum müssen regelmäßig über den Sachstand des Bürgerbusbetriebs informiert werden (Fahrgastzahlen, Anpassungen des verkehrlichen Konzeptes usw.).  
Betreuung der FördermaßnahmePlanerische Anfragen zur Fördermaßnahme
Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ Gerichtsstraße 2
65185 Wiesbaden
Telefon: +49 611 945 844 10
E-Mail: info@stiftung-mih.de
Fachzentrum für Mobilität im ländlichen Raum House of Logistics and Mobility (HoLM)
Bessie-Coleman-Straße 7
60549 Frankfurt am Main
E-Mail: fmlr@mobileshessen2020.de


Formular – Interessenbekundung