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Miteinander in Hessen

Mitmachen

als Di@-Lotsin oder Di@-Lotse

Di@-Lotsen-Tag 2023 im Biebricher Schloss in Wiesbaden

Das Di@-Lotsen-Forum

Das Forum steht sowohl Di@-Lotsinnen und Di@-Lotsen als auch den Stützpunkt-Koordinierenden offen und wird zur zentralen Austausch-, Vernetzungs- und Wissensplattform im Rahmen des Projekts „Digital im Alter – Di@-Lotsen“..

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Für die Registrierung wird ein Registrierungscode benötigt, den die Initiativen von der Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ erhalten.

Wie werde ich Di@-Lotsin oder Di@-Lotse?
Erklärvideo

Anna hat ein neues Handy. Sie hört gerne Musik, aber jetzt will sie auch ihre E-Mails auf dem Smartphone abrufen. Georg will mit seinem Tablet endlich einmal selbstständig den Sommerurlaub seiner Familie buchen. Und Matteo weiß nicht, ob er sich trauen soll, mit seinem Laptop Onlinebanking zu machen. Anna, Georg und Matteo könnten jetzt Hilfe gebrauchen!

Hier kommen Lisa und Hannes in Spiel… Beide sind seit ein paar Wochen Di@-Lotsen. Dazu haben sie sich bei einem der Stützpunkte, die es schon in Hessen gibt, für die Di@-Lotsen-Schulung angemeldet. In den Onlineschulungen an zwei Nachmittag haben sie gelernt, auf die Bedürfnisse und Fragestellungen von älteren und weniger mobilen Menschen einzugehen. Nach Erhalt ihres Zertifikats können sie ihre digitalen Kompetenzen weiter vermitteln – ob in Gruppen- oder Einzelberatung!

Weitere Impressionen zur Arbeit der Di@-Lotsen erhalten Sie im Pressebeitrag von Sat.1 vom 02.06.2021.

Wie bin ich als Di@-Lotsin/Di@-Lotse bei der Ausführung meines Ehrenamts versichert?

Hessen hat als erstes Bundesland bereits im Jahr 2003 mit der SV SparkassenVersicherung private Rahmenverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen, damit den Ehrenamtlichen aus ihrem selbstlosen Einsatz für die Gemeinschaft keine Nachteile entstehen. Den Versicherungsschutz, den freiwillig Engagierte erhalten können, bestätigt die SV SparkassenVersicherung gerne auch für die Di@-Lotsinnen und -Lotsen, die von den jeweiligen Landkreisen und/oder Stützpunkten vermittelt werden. Für Personen, die diese Tätigkeit komplett allein und ohne Vermittlung durchführen, besteht hingegen kein Versicherungsschutz, da die Tätigkeit innerhalb einer Vereinigung eine elementare Voraussetzung ist. Weiterhin ist zu beachten, dass Gefälligkeitsleistungen im Rahmen Di@-Lotsen-Projekts ebenfalls unter den Versicherungsschutz fallen. Das bedeutet, dass Schäden, die unmittelbar im Rahmen der digitalen Einweisung durch die Di@-Lotsinnen und -Lotsen an den digitalen Geräten oder den darauf gespeicherten Daten entstehen, in Höhe von bis zu 25.000 EUR mit einem Selbstbehalt von 25 EUR abgesichert sind.

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