Sicher unterwegs mit der Gesundheitsuntersuchung G25
Das Bürgerbusengagement ist ein gemeinschaftsorientiertes Ehrenamt, das nicht nur einen positiven Beitrag zur Mobilität leistet, sondern auch den Zusammenhalt in der Gemeinde stärkt.
Dabei spielt das gegenseitige Vertrauen zwischen Fahrgästen und Fahrenden eine wichtige Rolle. Am Ende wollen wir miteinander sicher von A nach B kommen. Aus diesem Grund ist im Bürgerbus-Projekt ein kostenfreier Check-up für Bürgerbus-Fahrerinnen und -Fahrer erforderlich.
Damit werden wir der Verantwortung zumindest ein Stück weit gerecht, die mit dieser freiwilligen Tätigkeit verbunden ist. Die Gesundheitsuntersuchung sorgt dafür, dass sich alle Beteiligten auf eine sichere und vertrauensvolle Fahrt verlassen können.
Gesundheitsuntersuchung G25
Der Check-up! folgt den Vorgaben der Gesundheitsuntersuchung G25 (inkl. Perimetrie) und erfüllt damit die Anforderungen der Bürgerbus-Betriebe – ohne dabei die Sicherheit der Fahrgäste und Fahrenden zu beeinträchtigen. Hierfür arbeiten wir zusammen mit der Medical Airport Service GmbH (MAS); ein bundesweiter Anbieter für Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Hinweis: Das Bürgerbusfahren unterliegt nicht der Fahrerlaubnis-Verordnung zur Fahrgastbeförderung. Der kleine Personenbeförderungsschein ist daher nicht erforderlich!
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung wichtiger, häufig gestellter Fragen. Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich gerne an die Bürgerbus-Servicestelle.
Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit (G25 Untersuchung) allgemeine Informationen
Die Vorsorge für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit (ehemals G25 Untersuchung) zählt zu den am häufigsten durchgeführten Untersuchungen in der Arbeitsmedizin. Mit dieser wird zukünftig die Eignung der Bürgerbus-Fahrerinnen und -Fahrer sichergestellt. Bei der G25 steht eine Überprüfung des allgemeinen Gesundheitszustands im Vordergrund (geprüft werden Seh- und Hörvermögen, Reaktionsfähigkeit sowie die körperliche Fitness).
Ablauf der Untersuchung Zuallererst findet ein Erstgespräch zum gesundheitlichen Zustand statt. Anschließend folgen gesundheitliche Untersuchungen (Urintest, um Erkrankungen oder Störungen auszuschließen, die sich negativ auf die Fahrtätigkeit auswirken können; Seh- und Hörtest; Gesichtsfelduntersuchung (Perimetrie), ggf. Dämmerungssehen).
Gütligkeitsdauer Die Vorsorge für die G25-Untersuchung ist drei Jahre gültig. Bei Personen ab 50 Jahren ist die Untersuchung alle zwei Jahre erforderlich. Bei Personen ab 65 Jahren muss die G25-Untersuchung jährlich wiederholt werden.
Wichtige Hinweise zur Mitbringung von Dokumenten Bitte bringen Sie ein Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) zur Untersuchung mit sowie die Kostendeckungszusage der Landesstiftung, die Sie per Mail von uns erhalten. Falls Sie eine Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) tragen, bringen Sie diese bitte ebenfalls zur Untersuchung mit.
Anmeldung zum Check-up für Bürgerbus-Fahrende
Vor dem Hintergrund eines sparsamen Umgangs mit unseren Ressourcen haben wir einen Rahmenvertrag mit der Medical Airport Service GmbH (MAS) abgeschlossen. Bei der MAS handelt es sich um einen bundesweiten Anbieter für Arbeits- und Gesundheitsschutz mit Sitz im hessischen Mörfelden-Walldorf.
Checkliste zur Anmeldung für die ärztliche Untersuchung
Geben Sie dabei Namen und die Anzahl der Bürgerbus-Fahrenden an, die zur ärztlichen Untersuchung angemeldet werden sollen.
Kostendeckungszusage abwarten
Warten Sie auf die Kostendeckungszusage durch die Landesstiftung. Diese erfolgt zeitnah.
Anmeldung auf der Website der MAS GmbH
Nach Erhalt der Kostendeckungszusage melden Sie die Personen über die Website der MAS GmbH an. Hierfür erhalten Sie einen Link.
Die notwendigen Untersuchungen sind bereits vorausgewählt. Sie müssen lediglich den gewünschten Untersuchungsort, den Tag und die Uhrzeit auswählen sowie Vor-, Nachname und Geburtsdatum des Fahrers/der Fahrerin angeben.
Rechnungsabwicklung
Die Rechnung wird direkt von der Landesstiftung übernommen, sodass die Bürgerbus-Initiative nicht in Vorleistung treten muss.
Bestätigung des Check-ups! und Führungszeugnis
Nach Abschluss des Check-ups erhalten Fahrerinnen und Fahrer eine Bescheinigung vom Betriebsarzt. Diese ist zusammen mit einem Führungszeugnis bei der Bürgerbus-Koordination vorzulegen.
Bürgerbus-Fahrende müssen zu Beginn ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit außerdem ein Führungszeugnis bei der Bürgerbus-Koordination vorlegen. Hinweis: Für ehrenamtlich Tätige entfällt die Gebühr von 13 € bei Antragstellung des Führungszeugnisses. Benötigt wird hierfür jedoch eine Bescheinigung über die ehrenamtliche Tätigkeit vom Projektträger des jeweiligen Bürgerbusses.
Was kann ich tun, wenn sich kein MAS-Standort in meiner Nähe befindet?
Die MAS GmbH ist bundesweit im Einsatz; in Hessen gibt es fünf Standorte (Mörfelden-Walldorf, Wiesbaden, Darmstadt, Gießen und Kassel). Wenn sich keiner dieser Standorte in Ihrer Nähe befindet und es daher nicht möglich ist, den Check-up! dort durchzuführen, können Sie die Untersuchung auch bei einer Betriebsmedizinerin/einem Betriebsmediziner in Ihrer Nähe vornehmen lassen. Entscheidend ist dabei, das Sie die Gesundheitsuntersuchung für Fahr- und Steuertätigkeiten mit Perimterie durchführen.
Ist die neue Untersuchung erst nach Ablauf des gültigen kleinen Personenbeförderungsscheins nötig?
In der Vergangeneit war der Personenbeförderungsschein für die Tätigkeit als Bürgerbus-Fahrer notwendig. Diese Regelung gibt es nicht mehr. Sofern der kleine Personenbeförderungsschein jedoch noch gültig ist, ist die neue Gesundheitsuntersuchung G25 erst nach Ablauf des P-Scheins erforderlich.
Datenschutz
Ärztliche Befunde und Untersuchungsergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht gemäß § 203 StGB und werden ohne Zustimmung des Probanden nicht an Dritte weitergegeben. Die Weitergabe ärztlicher Befunde und Untersuchungsergebnisse an Dritte im Rahmen gesetzlicher Auflagen (z. B. Meldepflichten bestimmter Krankheiten) bleibt hiervon unberührt.
Wie erfolgt die Rechnungsstellung?
Durch den Rahmenvertrag erfolgt die Rechnungsstellung im Anschluss an die erbrachte Leistung im Rahmen des Bürgerbus-Projekts mit der Landesstiftung Miteinander in Hessen. Die Bürgerbus-Initiative muss nicht mehr in Vorleistung treten – es sei denn, die Untersuchung erfolgt nicht durch die MAS GmbH.
Fahrsicherheitstraining
Ergänzend zum G25-Check-up, dessen Kosten vollständig übernommen werden, empfehlen wir die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining, das gezielt auf den Umgang mit dem Bürgerbus und das sichere Fahren in verschiedenen Verkehrssituationen vorbereitet.
Dieses Training wird ebenfalls finanziell unterstützt, sodass ein Teil der Kosten erstattet wird. An folgenden Orten werden Fahrsicherheitstrainings angeboten:
Im Rahmen des Förderprogramms werden die Kosten für ein Fahrsicherheitstraining mit bis zu sechs Teilnehmenden von der Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ erstattet. Pro Person können bis zu 90 Euro erstattet werden, hieraus ergibt sich ein Maximalbetrag von 540 Euro. Bitte gehen Sie wie folgt vor:
Senden Sie eine formlose E-Mail an buergerbus@stiftung-mih.de mit der Bitte um Kostenübernahme und Angaben zu Personenzahl, Kosten und Ort.
Anschließend erhalten Sie eine Kostenübernahmeerklärung durch die Stiftung.
Im nächsten Schritt nehmen Sie Kontakt mit dem gewünschten Anbieter auf, legen den Termin fest und melden die Teilnehmenden an.
Die Initiative zahlt nach dem Training die Rechnung des Anbieters und reicht diese spätestens sechs Wochen später bei der Landesstiftung MiH ein.
Sollten die Teilnehmenden an verschiedenen Terminen geschult werden, bitten wir Sie die Rechnungen gesammelt einzureichen!
Kostenübernahme für Fahrsicherheitstrainings
Im Rahmen des Förderprogramms werden die Kosten für ein Fahrsicherheitstraining mit bis zu sechs Teilnehmenden von der Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ erstattet. Pro Person können bis zu 90 Euro erstattet werden, hieraus ergibt sich ein Maximalbetrag von 540 Euro.
So beantragen Sie die Kostenübernahme für das Fahrsicherheitstraining: Senden Sie eine formlose E-Mail an buergerbus@stiftung-mih.de mit der Bitte um Kostenübernahme und Angaben zu Personenzahl, Kosten und Ort.
Anschließend erhalten Sie eine Kostenübernahmeerklärung durch die Stiftung.
Im nächsten Schritt nehmen Sie Kontakt mit dem gewünschten Anbieter auf, legen den Termin fest und melden die Teilnehmenden an.
Die Initiative zahlt nach dem Training die Rechnung des Anbieters und reicht diese spätestens sechs Wochen später bei der Landesstiftung MiH ein.
Sollten die Teilnehmenden an verschiedenen Terminen geschult werden, bitten wir Sie die Rechnungen gesammelt einzureichen!