G25-Check-up!
Sicher unterwegs mit der Gesundheitsuntersuchung G25
Das Bürgerbusengagement ist ein gemeinschaftsorientiertes Ehrenamt, das nicht nur einen positiven Beitrag zur Mobilität leistet, sondern auch den Zusammenhalt in der Gemeinde stärkt.
Dabei spielt das gegenseitige Vertrauen zwischen Fahrgästen und Fahrenden eine wichtige Rolle. Am Ende wollen wir miteinander sicher von A nach B kommen. Aus diesem Grund ist im Bürgerbus-Projekt ein kostenfreier Check-up für Bürgerbus-Fahrerinnen und -Fahrer erforderlich.
Damit werden wir der Verantwortung zumindest ein Stück weit gerecht, die mit dieser freiwilligen Tätigkeit verbunden ist. Die Gesundheitsuntersuchung sorgt dafür, dass sich alle Beteiligten auf eine sichere und vertrauensvolle Fahrt verlassen können.
Gesundheitsuntersuchung G25: ab sofort vereinfachtes Verfahren
Die Anforderungen an diesen Fahrer-Check-up haben sich bislang an der Fahrerlaubnisverordnung orientiert, sodass die Beantragung des kleinen Personenbeförderungsscheins notwendig war. Da dieser jedoch für ältere Menschen häufig eine besondere Herausforderung darstellt, wurde das Verfahren an die aktuellen Regelungen angepasst und verschlankt. Der Check-up! folgt ab sofort den Vorgaben der Gesundheitsuntersuchung G25 und erfüllt damit die Anforderungen der Bürgerbus-Betriebe – ohne dabei die Sicherheit der Fahrgäste und Fahrenden zu beeinträchtigen. Hierfür arbeiten wir zusammen mit der Medical Airport Service GmbH (MAS); ein bundesweiter Anbieter für Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung wichtiger, häufig gestellter Fragen. Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich gerne an die Bürgerbus-Servicestelle.
Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit (G25 Untersuchung)
allgemeine Informationen
allgemeine Informationen
Die Vorsorge für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit (ehemals G25 Untersuchung) zählt zu den am häufigsten durchgeführten Untersuchungen in der Arbeitsmedizin. Mit dieser wird zukünftig die Eignung der Bürgerbus-Fahrerinnen und -Fahrer sichergestellt. Bei der G25 steht eine Überprüfung des allgemeinen Gesundheitszustands im Vordergrund (geprüft werden Seh- und Hörvermögen, Reaktionsfähigkeit sowie die körperliche Fitness).
Ablauf der Untersuchung
Zuallererst findet ein Erstgespräch zum gesundheitlichen Zustand statt. Anschließend folgen gesundheitliche Untersuchungen (Urintest, um Erkrankungen oder Störungen auszuschließen, die sich negativ auf die Fahrtätigkeit auswirken können; Seh- und Hörtest; Gesichtsfelduntersuchung (Perimetrie), ggf. Dämmerungssehen).
Gütligkeitsdauer
Die Vorsorge für die G25-Untersuchung ist drei Jahre gültig. Bei Personen ab 50 Jahren ist die Untersuchung alle zwei Jahre erforderlich. Bei Personen ab 65 Jahren muss die G25-Untersuchung jährlich wiederholt werden.
Wichtige Hinweise zur Mitbringung von Dokumenten
Bitte bringen Sie ein Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) zur Untersuchung mit sowie die Kostendeckungszusage der Landesstiftung, die Sie per Mail von uns erhalten. Falls Sie eine Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) tragen, bringen Sie diese bitte ebenfalls zur Untersuchung mit.
Anmeldung zum Check-up für Bürgerbus-Fahrende
Vor dem Hintergrund eines sparsamen Umgangs mit unseren Ressourcen haben wir einen Rahmenvertrag mit der Medical Airport Service GmbH (MAS) abgeschlossen. Bei der MAS handelt es sich um einen bundesweiten Anbieter für Arbeits- und Gesundheitsschutz mit Sitz im hessischen Mörfelden-Walldorf.
Checkliste zur Anmeldung für die ärztliche Untersuchung
- E-Mail an die Landesstiftung senden
- Schreiben Sie eine E-Mail an buergerbus@stiftung-mih.de.
- Geben Sie dabei Namen und die Anzahl der Bürgerbus-Fahrenden an, die zur ärztlichen Untersuchung angemeldet werden sollen.
- Kostendeckungszusage abwarten
- Warten Sie auf die Kostendeckungszusage durch die Landesstiftung. Diese erfolgt zeitnah.
- Anmeldung auf der Website der MAS GmbH
- Nach Erhalt der Kostendeckungszusage melden Sie die Personen über die Website der MAS GmbH an. Hierfür erhalten Sie einen Link.
- Die notwendigen Untersuchungen sind bereits vorausgewählt. Sie müssen lediglich den gewünschten Untersuchungsort, den Tag und die Uhrzeit auswählen sowie Vor-, Nachname und Geburtsdatum des Fahrers/der Fahrerin angeben.
- Rechnungsabwicklung
- Die Rechnung wird direkt von der Landesstiftung übernommen, sodass die Bürgerbus-Initiative nicht in Vorleistung treten muss.
Bestätigung des Check-ups! und Führungszeugnis
Nach Abschluss des Check-ups erhalten Fahrerinnen und Fahrer eine Bescheinigung vom Betriebsarzt. Diese ist zusammen mit einem Führungszeugnis bei der Bürgerbus-Koordination vorzulegen.
Bürgerbus-Fahrende müssen zu Beginn ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit außerdem ein Führungszeugnis bei der Bürgerbus-Koordination vorlegen.
Hinweis: Für ehrenamtlich Tätige entfällt die Gebühr von 13 € bei Antragstellung des Führungszeugnisses. Benötigt wird hierfür jedoch eine Bescheinigung über die ehrenamtliche Tätigkeit vom Projektträger des jeweiligen Bürgerbusses.
Zum Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis
Was kann ich tun, wenn sich kein MAS-Standort in meiner Nähe befindet?
Die MAS GmbH ist bundesweit im Einsatz; in Hessen gibt es fünf Standorte (Mörfelden-Walldorf, Wiesbaden, Darmstadt, Gießen und Kassel). Wenn sich keiner dieser Standorte in Ihrer Nähe befindet und es daher nicht möglich ist, den Check-up! dort durchzuführen, können Sie die Untersuchung auch bei einer Betriebsmedizinerin/einem Betriebsmediziner in Ihrer Nähe vornehmen lassen. Entscheidend ist dabei, das Sie die Gesundheitsuntersuchung für Fahr- und Steuertätigkeiten mit Perimterie durchführen.
Ist die neue Untersuchung erst nach Ablauf des gültigen kleinen Personenbeförderungsscheins nötig?
Sofern der kleine Personenbeförderungsschein noch gültig ist, ist die neue Gesundheitsuntersuchung G25 erst nach Ablauf des P-Scheins erforderlich.
Datenschutz
Ärztliche Befunde und Untersuchungsergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht gemäß § 203 StGB und werden ohne Zustimmung des Probanden nicht an Dritte weitergegeben. Die Weitergabe ärztlicher Befunde und Untersuchungsergebnisse an Dritte im Rahmen gesetzlicher Auflagen (z. B. Meldepflichten bestimmter Krankheiten) bleibt hiervon unberührt.
Wie erfolgt die Rechnungsstellung?
Durch den Rahmenvertrag erfolgt die Rechnungsstellung im Anschluss an die erbrachte Leistung im Rahmen des Bürgerbus-Projekts mit der Landesstiftung Miteinander in Hessen. Die Bürgerbus-Initiative muss nicht mehr in Vorleistung treten – es sei denn, die Untersuchung erfolgt nicht durch die MAS GmbH.